AGB für den Online-Shop "KSS-HEBESHOP" von Kranservice Schroeder

 

  1. Allgemeines

1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die über den Online-Shop von Kranservice Schroeder, Stöckenhoop 1b, 21465 Wentorf, Deutschland (nachfolgend: ANBIETER) mit dem Kunden (nachfolgend: KUNDE) geschlossenen Verträge.

1.2 Der Online-Shop des ANBIETERS sowie diese AGB richten sich ausschließlich an Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.

1.3 Von den Kunden verwendete Geschäftsbedingungen werden vom ANBIETER nicht anerkannt, es sei denn, der ANBIETER hat ihrer Geltung im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

 

  1. Vertragsschluss

2.1 Der KUNDE kann aus dem Sortiment des ANBIETERS Produkte auswählen und diese über den Button „In den Warenkorb“ in einen virtuellen Warenkorb legen. Über den Button „Zur Kasse gehen“ gelangt der KUNDE zum Bestellprozess, in dem er seine Daten eingibt und schließlich über den Button „Kaufen“ seine Bestellung abschickt.

2.2 Die Produktpräsentationen im Online-Shop dienen zur Abgabe eines Kaufangebots durch den Kunden. Durch die Bestellung gibt der KUNDE ein verbindliches Angebot ab. Der Zugang der Bestellung wird vom ANBIETER unverzüglich per E-Mail bestätigt. Die automatische Bestellbestätigung führt noch nicht zum Vertragsschluss. Der Vertrag kommt erst durch eine gesonderte E-Mail mit einer Auftragsbestätigung oder durch die Lieferung der Ware innerhalb von 5 Tagen zustande.

2.3 Der Kaufvertrag kommt zustande mit Kranservice Schroeder, Stöckenhoop 1b, 21465 Wentorf, Deutschland.

2.4 Vertragssprache ist Deutsch.

  1. Vertragstextspeicherung

Der ANBIETER speichert den Vertragstext und sendet die Bestelldaten und AGB per E-Mail zu. Die AGB können jederzeit auch im Online-Shop eingesehen und ausgedruckt werden.

  1. Preise und Versandkosten

4.1 Am Tag der Bestellung sind die Preise maßgeblich, wie sie im Online-Shop dargestellt werden.

4.2 Die Preise im Online-Shop sind in Euro ausgewiesen und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht ein.

4.3 Für den Erwerb von Produkten, die per Paketdienst oder auf andere Weise postalisch versendet werden, ist folgendes zu beachten: Die im Online-Shop dargestellten Preise umfassen nicht die Kosten für Verpackung und Versand. Diese Versandkosten werden während des Bestellvorgangs basierend auf den ausgewählten Produkten dynamisch ermittelt und dem Kunden noch vor Abschluss der Bestellung in der Übersicht des Warenkorbs aufgezeigt.

 

  1. Zahlungskonditionen

5.1 Der ANBIETER nimmt ausschließlich die Zahlungsweisen an, die im Online-Shop während des Bestellvorgangs angeboten werden. Der KUNDE hat die Möglichkeit, seine bevorzugte Zahlungsmethode aus den bereitgestellten Optionen selbst auszuwählen.

5.2 Bei der Auswahl von Vorauszahlung durch Überweisung verpflichtet sich der KUNDE, den Gesamtbetrag, bestehend aus dem Kaufpreis sowie den zusätzlichen Liefer- und Versandkosten, im Voraus an den ANBIETER zu überweisen. Der Versand der Ware erfolgt nach dem Eingang der vollständigen Zahlung auf dem Konto des ANBIETERS.

5.3 Bei Zahlung auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag ohne Abzüge umgehend, spätestens jedoch sieben Tage nach Erhalt der Rechnung oder der Ware zu begleichen. Die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen zum Zahlungsverzug finden Anwendung.

5.4 Bei Zahlung mit Kreditkarte gibt der KUNDE durch Eingabe seiner Kreditkartendaten seine Zustimmung, den gesamten Rechnungsbetrag inklusive anfallender Liefer- und Versandkosten zum Fälligkeitszeitpunkt über das Kreditkarteninstitut einzuziehen. Im Laufe des Bestellvorgangs kann der KUNDE dazu aufgefordert werden, seine Identität mittels eines zweiten Authentifizierungsverfahrens zu bestätigen, um den Zahlungsvorgang abzusichern. Die Abbuchung erfolgt mit der Bestätigung des Auftrags.

5.5 Bei Nutzung von PayPal, einem Service der PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., ist eine Registrierung bzw. Legitimation mit den PayPal-Zugangsdaten erforderlich. Der Zahlungsvorgang muss im Anschluss durch den KUNDEN bestätigt werden. Auch ohne ein PayPal-Konto ist die Zahlung über PayPal's Gastfunktion möglich. Weitere Einzelheiten sind auf der PayPal-Website unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/home einsehbar.

5.6 Bei der Auswahl von PayPal Plus stehen die Zahlungsarten PayPal, Lastschrift, Kreditkarte und Kauf auf Rechnung zur Verfügung. Der KUNDE muss in diesem Fall den spezifizierten Zahlungsprozess durchführen und die Zahlung bestätigen. Detaillierte Informationen sind ebenfalls auf der PayPal-Website zu finden.

5.7 Sollte eine Zahlung per Lastschrift vereinbart sein, ist die Angabe der IBAN und des Kontoinhabers notwendig. Die Abbuchung des Rechnungsbetrags erfolgt nach Rechnungsstellung. Bei Rücklastschriften, die der KUNDE zu verantworten hat, übernimmt dieser die anfallenden Bankgebühren.

5.8 Dem KUNDEN stehen Aufrechnungsrechte nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom ANBIETER anerkannt sind, oder wenn die Forderungen in einem unmittelbaren rechtlichen Zusammenhang stehen.

 

  1. Versand- und Lieferbedingungen – Erläuterungen zum Lieferzeitpunkt

6.1 Dem ANBIETER steht es frei, die Versandart einschließlich des Transportunternehmens, des Versandweges und der Verpackungsart im Namen des KUNDEN zu bestimmen, wenn keine spezifischen Anweisungen vom KUNDEN in schriftlicher Form vorliegen, gemäß § 315 BGB.

6.2 Die Risikoübertragung des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den KUNDEN erfolgt spätestens bei Übergabe. Im Falle des Versendungskaufs übergeht das Risiko bereits mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung bestimmte Person oder Anstalt. Falls eine Abnahme vereinbart wurde, ist diese für den Risikoübergang entscheidend. Die gesetzlichen Bestimmungen des Werkvertragsrechts finden bei einer vereinbarten Abnahme ebenfalls Anwendung. Die Gleichstellung erfolgt, wenn der KUNDE in Annahmeverzug gerät.

6.3 Falls der KUNDE in Annahmeverzug gerät, eine Mitwirkungshandlung unterlässt oder sich die Lieferung aus anderen, vom KUNDEN zu verantwortenden Gründen verzögert, kann der ANBIETER Schadensersatz einschließlich zusätzlicher Aufwendungen (z. B. Lagerkosten) fordern. Hierbei wird eine pauschale Entschädigung von 35 EUR pro Kalendertag, beginnend mit dem Liefertermin oder, falls kein Liefertermin festgelegt wurde, mit der Ankündigung der Versandbereitschaft an den KUNDEN, veranschlagt.

6.4 Ein Nachweis höheren Schadens und gesetzliche Ansprüche des ANBIETERS (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Rücktritt) bleiben unberührt; jedoch wird die Pauschale auf weiterführende Geldforderungen angerechnet. Dem KUNDEN steht es frei nachzuweisen, dass dem ANBIETER kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

6.5 Die Lieferfrist ist jeweils auf der Produktseite angegeben.

6.6 Die Berechnung der Lieferzeit beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrages an das überweisende Kreditinstitut, bzw. bei anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss.

6.7 Bestellungen sind für alle Kunden aus dem Europäischen Wirtschaftsraum und, falls angegeben, aus weiteren Ländern möglich. Die Lieferung erfolgt ausschließlich innerhalb Deutschlands und in die spezifizierten Länder.

6.8 Über etwaige Lieferverzögerungen informiert der ANBIETER den KUNDEN unverzüglich.

6.9 Sollte der ANBIETER festgelegte Lieferfristen aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten können, wird der KUNDE umgehend informiert und über die erwartete neue Lieferfrist aufgeklärt. Kann auch innerhalb der neuen Frist die Leistung nicht erbracht werden, ist der ANBIETER zum teilweisen oder vollständigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des KUNDEN wird umgehend erstattet. Speziell wird auf die Nichtverfügbarkeit der Leistung verwiesen, wenn eine rechtzeitige Selbstbelieferung nicht erfolgt, ohne dass der ANBIETER oder dessen Zulieferer ein Verschulden trifft.

6.10 Die Bestimmungen zum Lieferverzug folgen den gesetzlichen Regelungen. Eine Mahnung durch den KUNDEN ist jedoch stets erforderlich. Im Falle eines Lieferverzugs hat der KUNDE Anspruch auf eine pauschalierte Entschädigung seines Verzugsschadens von 0,5% des Nettopreises (Lieferwert) pro vollendeter Kalenderwoche, jedoch maximal 5% des Lieferwertes der verspätet gelieferten Ware.

6.11 Die Rechte des KUNDEN gemäß den vorherigen Bestimmungen und die gesetzlichen Ansprüche des ANBIETERS, insbesondere bei einem Leistungsausschluss (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben hiervon unberührt. Sollte der

6.12 Eine Lieferung an Packstationen ist nicht möglich.

6.13 Die Lieferung an deutsche Inseln ist nicht möglich.

 

  1. Vorbehaltsklausel

7.1 Der ANBIETER behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren vor, bis sämtliche Forderungen gegen den KUNDEN aus dem Kaufvertrag sowie aus der laufenden Geschäftsbeziehung vollständig beglichen sind.

7.2 Die vom Eigentumsvorbehalt erfassten Waren dürfen vor der vollständigen Begleichung der gesicherten Verbindlichkeiten weder zur Sicherheit an Dritte übertragen noch verpfändet werden. Tritt der Fall ein, dass Dritte auf die Waren zugreifen, die noch im Eigentum des ANBIETERS stehen, muss der KUNDE den ANBIETER unverzüglich und schriftlich darüber informieren.

7.3 Bei einem Verstoß des KUNDEN gegen den Vertrag, insbesondere bei ausbleibender Zahlung des fälligen Kaufbetrags, hat der ANBIETER das Recht, nach den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Waren zu verlangen, die noch unter Eigentumsvorbehalt stehen. Die Forderung nach Rückgabe setzt voraus, dass der ANBIETER dem KUNDEN erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine solche Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorgaben nicht notwendig ist.

7.4 Der KUNDE ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im Rahmen eines üblichen Geschäftsbetriebs weiterzuveräußern und/oder zu verarbeiten. Hierzu gelten zusätzlich die folgenden Bedingungen:

7.4.1 Das Eigentum erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstandenen neuen Produkte im vollen Umfang, wobei wir als Hersteller betrachtet werden. Besteht bei Verbindung oder Vermischung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht fort, erwirbt der ANBIETER anteiliges Miteigentum entsprechend den Rechnungswerten der verarbeiteten oder vermischten Waren. Das so entstandene neue Produkt unterliegt denselben Bedingungen wie die unter Vorbehalt gelieferte Ware.

7.4.2 Die Forderungen aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Produkts an Dritte tritt der KUNDE bereits jetzt in vollem Umfang bzw. in Höhe des anteiligen Miteigentums nach obigem Absatz an den ANBIETER ab, der die Abtretung hiermit annimmt. Die Pflichten des KUNDEN in Bezug auf die abgetretenen Forderungen gelten auch für die abgetretenen Forderungen.

7.4.3 Die Befugnis des KUNDEN, die Forderungen einzuziehen, bleibt neben dem Recht des ANBIETERS bestehen. Der ANBIETER verpflichtet sich, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der KUNDE seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Zahlungsverzug vorliegt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde und keine andere Leistungsunfähigkeit beim KUNDEN besteht. Sollte dies jedoch eintreten, kann der ANBIETER verlangen, dass der KUNDE die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt macht, alle zum Einzug nötigen Informationen bereitstellt, die zugehörigen Unterlagen übergibt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

7.4.4 Sollte der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen des ANBIETERS um mehr als 10% übersteigen, so ist der ANBIETER auf Anforderung des KUNDEN bereit, nach eigener Wahl Sicherheiten freizugeben.

 

  1. Gewährleistungs- und Mängelansprüche

8.1 Die gesetzlichen Bestimmungen gelten für die Gewährleistungsrechte des KUNDEN bei Sach- und Rechtsmängeln, einschließlich der Lieferung falscher oder unvollständiger Ware sowie der Lieferung mit unsachgemäßer Montage oder fehlerhafter Montageanleitung, sofern nicht nachfolgend Abweichendes vereinbart wird. Unberührt bleiben dabei gesetzliche Sonderregelungen beim Verkauf der Ware an Verbraucher (Lieferantenregress gemäß §§ 478, 479 BGB).

8.2 Die Frist für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch den KUNDEN beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem die Gefahr auf den KUNDEN übergeht.

8.3 Die Basis der Mängelhaftung des ANBIETERS bildet vorrangig die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Produktbeschreibungen, die vom KUNDEN vor der Bestellung eingesehen wurden und in den Vertrag einbezogen sind, definieren die vereinbarte Beschaffenheit der Ware.

8.4 Falls keine Beschaffenheitsvereinbarung getroffen wurde, richtet sich die Beurteilung eines Mangels nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB).

8.5 Die Geltendmachung von Mängelansprüchen setzt voraus, dass der KUNDE den gesetzlich festgelegten Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachkommt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich angezeigt werden, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung genügt. Versäumt der KUNDE die fristgerechte Untersuchung und Mängelanzeige, entfällt die Haftung des ANBIETERS für den nicht rechtzeitig gerügten Mangel.

8.6 Bei Vorliegen eines Mangels steht es dem KUNDEN zunächst frei, zwischen der Behebung des Mangels (Nachbesserung) oder der Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) zu wählen. Der ANBIETER kann die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Die Nacherfüllungspflicht des ANBIETERS setzt voraus, dass der KUNDE den Kaufpreis entrichtet hat; der KUNDE darf jedoch einen angemessenen Teil des Kaufpreises bis zur Nacherfüllung zurückbehalten.

8.7 Für die Durchführung der Nacherfüllung muss der KUNDE dem ANBIETER ausreichend Zeit und Gelegenheit geben. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist eine vom KUNDEN gesetzte angemessene Frist abgelaufen oder gemäß den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich, kann der KUNDE vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht bei unerheblichen Mängeln.

8.8 Weitere Ansprüche des KUNDEN, insbesondere auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, richten sich nach den spezifischen Haftungsbestimmungen in diesen AGB und sind darüber hinaus ausgeschlossen.

 

  1. Haftungsregelung

9.1 Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Ersatz nutzloser Aufwendungen des KUNDEN gegen den ANBIETER, die nicht im Rahmen der Gewährleistung geltend gemacht werden, folgen unabhängig von der Rechtsnatur des Anspruchs den hier aufgeführten Bestimmungen.

9.2 Die Verantwortlichkeit des ANBIETERS ist grundsätzlich ausgeschlossen, sofern nicht ein Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des ANBIETERS, seiner Angestellten, Bevollmächtigten oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. Die Begrenzung oder der Ausschluss der Haftung des ANBIETERS erstreckt sich ebenso auf die persönliche Haftung seiner Angestellten, Bevollmächtigten und Erfüllungsgehilfen. Von dieser Regelung unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.3 Bei Schäden, die die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen und die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des ANBIETERS, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des ANBIETERS beruhen, übernimmt der ANBIETER die Haftung gemäß den gesetzlichen Vorgaben.

9.4 Wird eine wesentliche Vertragspflicht, die für das Erreichen des Vertragsziels von entscheidender Bedeutung ist, zumindest fahrlässig vom ANBIETER verletzt, beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypisch entstehenden Schaden. Eine wesentliche Vertrags- oder Kardinalpflicht ist definiert als eine Verpflichtung, deren Erfüllung die angemessene Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der KUNDE regelmäßig vertrauen darf und vertraut.

 

  1. Datenspeicherung und Datenschutz

Es gelten ausschließlich die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutzerklärung auf der Internetseite https://www.kss-hebeshop.de

 

  1. Hinweise zur Entsorgung von Batterien

11.1 Die nachstehenden Informationen richten sich an Endverbraucher, die mit Batterien ausgestattete Waren nutzen oder in deren Besitz Batterien sind.

11.2 Kostenfreie Rücknahme gebrauchter Batterien:

Batterien dürfen keinesfalls im Hausmüll entsorgt werden. Als Verbraucher sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, gebrauchte Batterien zurückzugeben, um eine ordnungsgemäße Entsorgung sicherzustellen. Gebrauchte Batterien können bei kommunalen Sammelstellen oder im lokalen Handel abgegeben werden. Als Händler von Batterien ist der ANBIETER verpflichtet, gebrauchte Batterien zurückzunehmen, wobei sich diese Verpflichtung ausschließlich auf Batterien erstreckt, die der ANBIETER in seinem Sortiment führt oder geführt hat. Derartige gebrauchte Batterien können portofrei an den ANBIETER gesendet oder direkt an dessen Geschäftsstelle abgegeben werden.

 

11.3 Erklärung der Batteriesymbole:

 

Symbol der durchgestrichenen Mülltonne

    Das Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne auf Batterien weist darauf hin, dass Batterien nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Speziell gekennzeichnete Batterien, die Schadstoffe enthalten, welche die gesetzlich festgelegten Grenzwerte überschreiten (mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei), sind mit den Abkürzungen der chemischen Bezeichnung des jeweiligen Schadstoffes versehen: „Cd“ für Cadmium, „Pb“ für Blei, und „Hg“ für Quecksilber.

    1. Abschließende Bestimmungen

    12.1 Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland, das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

    12.2 Für alle Rechtsstreitigkeiten, die aus diesem Vertragsverhältnis entstehen, sowie als Erfüllungsort gilt der Geschäftssitz des ANBIETERS in Waldbahnstraße 53, 83324 Ruhpolding, Deutschland, sofern der KUNDE Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

    12.3 Diese Regelung findet ebenfalls Anwendung, falls der KUNDE als Unternehmer keinen generellen Gerichtsstand in Deutschland besitzt oder sein Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Möglichkeit des ANBIETERS, das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, wird dadurch nicht beeinflusst.